Informationen zur Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25

 

Der Termin für die Einschreibung für das Schuljahr 2024/25:

Dienstag, 12. März 2024

 

Informationsabend für die Eltern unserer Schulanfänger

Er fand statt am Donnerstag, 18.01.2024, 19.30 Uhr.

An diesem Abend haben wir unsere Schule vorgestellt, Hinweise zur Schulfähigkeit gegeben und über die Einschreibung am 12. März 2024 informiert.

 

1. Informationen zur Einschreibung

haben Sie am 18.01.2024 erhalten, die wesentlichen Informationen zur Schuleinschreibung Ihres Kindes finden Sie außerdem unten.

 

2. Damit wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen können:

Weiter unten finden Sie den Link bzw. den QR-Code zu einem Formular für Ihre Kontaktdaten. Wir sind dankbar wenn Sie es ausfüllen und uns zukommen lassen!

 

WICHTIG: Terminvergabe für den 12. März, möglich ab 23. Januar 2024:

 

1. Wir übermitteln den Kindertagesstätten unseres Schulsprengels (nach unserem Infoabend) Terminlisten, in die Sie sich bitte eintragen!

 

2. Sollte Ihr Kind in einer Kindertagesstätte sein, die keine Liste von uns erhalten hat: Bitte rufen Sie ab 05.02.2024 an der Schule an und lassen Sie sich  telefonisch einen Termin geben:

Montag bis Donnerstag am Vormittag, zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr

Freitag 8.30 - 14.00 Uhr

 

3. Regelung für alle Kinder, die das Schulhaus Pulling besuchen werden:

 

Da die Durchführung einer Einschulung in Gruppen aus personellen Gründen nicht in beiden Schulhäusern gleichzeitig möglich ist, gilt für das Pullinger Schulhaus aufgrund der räumliche Nähe zum Kindergarten eine andere Regelung:

 

Die Kinder, die den Pullinger Kindergarten besuchen, werden direkt von dort Anfang März an einem Vormittag zum Schulspiel in die Schule geholt. Die Eltern dieser Kinder kommen dann am 12.3. zum Einschreibungsgespräch ins Pullinger Schulhaus. Der exakte Termin ist der im Kindergarten Pulling ausgehängten Liste zu entnehmen.

 

Für alle anderen Familien, deren Kinder in Pulling zur Schule gehen werden, findet die Schuleinschreibung in diesem Jahr im Schulhaus Neustift statt. Bitte lassen Sie sich dazu einen Termin im Sekretariat geben.

 

Montag bis Donnerstag am Vormittag, zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr

 

Freitag 8.30 - 14.00 Uhr

 

Unten sehen Sie den QR-Code bzw. den Link für das Formular mit Ihren Kontaktdaten für die Schuleinschreibung:

 

Link zum Formular "Kontaktdaten":  Klicken Sie bitte hier.

                                                                          

Termin und Uhrzeit:

 

Die Schuleinschreibung fand am Dienstag, 12. März 2024 statt.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vergeben wir für diesen Tag einen genauen Termin , genauere Informationen dazu sehen Sie oben unter "Terminvergabe". Gegebenenfalls laden wir Ihr Kind außerdem am 13.03.24 zu einem "Schulspiel" ein. Dies würden wir am Einschreibetag mit Ihnen besprechen.

 

 

Das müssen Sie mitbringen:

 

Zur Schulanmeldung - mit Ihrem Kind -  müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

 

1.Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

2. Bescheinigung des Gesundheitsamtes zur Vorlage bei der       Schuleinschreibung (dies ist eine Bestätigung über die Teilnahme am Seh- und Hörtest - dieser wird i. d. R. im Kindergarten kostenlos durch das Gesundheitsamt durchgeführt)

Aufgrund der Pandemiesituation konnten die Gesundheitsämter die Schuleingangsuntersuchung nicht wie gewohnt durchführen. --> Bringen Sie deshalb bitte die "U9" vom Kinderarzt mit!

 

 

3. Impfnachweis laut Masernschutzgesetz

 

 Der Nachweis kann wir folgt erbracht werden:

 

- Bescheinigung des Gesundheitsamts über Masernschutz (erhalten Sie   vermutlich im Kindergarten)

- Impfausweis oder Impfbescheinigung (zwei Masern-Impfungen)

- ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern

- ärztliches Zeugnis über eine Immunität gegen Masern

- ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann

 

 

4.Bestätigung über die Teilnahme des Kindes an der Früherkennungsuntersuchung U 9 oder an der schulärztlichen Untersuchung - falls dies nicht in der o.g. Bescheinigung zur Vorlage bei der Schuleinschreibung bereits abgehakt wurde

 

5.Sorgerechtserklärung bei Alleinerziehenden

 

6. Ggf. Taufschein ( wg.Teilnahme an Religionsunterricht bzw. Ethik)

 

Nur wenn alle oben genannten Bestätigungen vorgelegt werden können, ist die Schuleinschreibung möglich.

 

 

Bitte denken Sie auch an das Informationsblatt, das sie gemeinsam mit der Erzieherin ausfüllen.

 

 

Wichtig:

 

o Die Schüler*innen sind an der entsprechenden Sprengelschule anzumelden, da Sprengelpflicht besteht! (Ein Gastschulantrag kann bei der Sprengelschule am Einschreibungstag gestellt werden.)

 

 

o Folgende Geburtsjahrgänge werden für das Schuljahr 2024/25  in die Schule aufgenommen:

 

1. Alle Kinder, die bei der Einschreibung 2023 zurückgestellt wurden (Zurückstellungsbescheid bitte mitbringen!) oder deren Eltern 2023 die Einschulung um ein Jahr verschoben haben (entspr. der Regelung des "Einschulungskorridors", s. unten)

 

2. Bis zum 30. September 2018 geborene Kinder (regulär schulpflichtig, Ausnahme siehe Punkte a bis d!)

 

Ausnahme: Für die so genannten "Korridorkinder" (geboren vom 1. Juli bis 30. September 2018) gilt:

a) Die reguläre Schulpflicht bis 30.09. bleibt grundsätzlich unverändert.

b) ABER : Bei Kindern, die zwischen dem 01. Juli und dem 30. September des Jahres sechs Jahre alt werden, können die ELTERN dennoch entscheiden, ob ihr Kind erst ein Jahr später eingeschult werden soll. Diese Entscheidung der Eltern gilt NICHT als Zurückstellung.

c) WICHTIG: Sie müssen in jedem Fall am 12. März mit Ihrem Kind zu Einschreibung kommen: Auch wenn Sie sich für die Einschulung ein Schuljahr später entscheiden, soll  ein beratendes Gespräch stattfinden.

d) Die Entscheidung für eine spätere Einschulung müssen Sie der Schule schriftlich bis spätestens 10.04.2024 mitteilen - danach ist dies nicht mehr möglich. (Antrag am Einschulungstag in der Schule erhältlich.)

 

 

 

3. Ab dem 1. Oktober bis 31. Dezember 2018  Geborene auf Antrag der Erziehungsberechtigten (Die Schulleitung entscheidet, ob eine Überprüfung der Schulfähigkeit notwendig ist und ob das Kind eingeschult wird.)

 

4. Ab dem 1. Januar 2019 Geborene auf Antrag der Erziehungsberechtigten (Ein schulpsychologisches Gutachten ist erforderlich!)

 

 

 

Weitere Termine:

 

Schnuppertag für unsere Schulanfänger in Vötting:

 

                                         Da wir heuer am 12. März alle Kinder zu einer "Schnupperstunde" einladen, werden wir - auch wegen des geplanten Umzugs der Schule - heuer vermutlich keinen zusätzlichen Schnuppertag anbieten.

 

Schnuppertag für die Pullinger Kinder:

 

Der Termin wird zwischen Schule und Kindergarten noch vereinbart.

               

 

1.   Schultag:         Di,  10. September  2024

                             9.00 Uhr - ca. 10.30 Uhr

 

1.   Elternabend:    Do, 12. September  2024

                             19.30 Uhr im Klassenzimmer

 

 

 

So können Sie als Eltern den Schulstart Ihres Kindes unterstützen:

 

 

-      Lassen Sie Ihrem Kind viel Raum für selbstständiges Handeln in allen Lebensbereichen!

 

-      Geben Sie Ihrem Kind vielfältige Möglichkeiten zu Bewegung!

 

-      Zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie Vertrauen in seine Fähigkeiten haben und unterstützen Sie es durch positive Rückmeldung!

 

 

-      Üben Sie zusammen mit Ihrem Kind das Verhalten als Fußgänger im Straßenverkehr! 

 

 

 

-      Sehen Sie zusammen mit Ihrem Kind dem Schulstart positiv und mit Freude entgegen!

 

 

 

Wir freuen uns auf Ihr Kind und wünschen Ihnen

und allen unseren Schulanfängern

einen guten und erfolgreichen Schulstart !

 

 

Uhrzeit
Kalender

Grundschule Vötting

in Freising

 

interim ab September 2022:

Eckerstr. 24

85356 Freising

 

Tel.:

08161/ 54 21 000

  

Mail:

verwaltung.gs-voetting@schulen-freising.de

Fax:

08161/ 54 31 000

 

 

 

Schulhaus Pulling

Am Schulweg 12

85354 Pulling

Tel.:   08161/ 13513

Büro: 08161/ 54 21 000

Fax:  08161/ 50645